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   OVG Hamburg, 13.10.1997 - Bf VI 76/97   

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https://dejure.org/1997,7026
OVG Hamburg, 13.10.1997 - Bf VI 76/97 (https://dejure.org/1997,7026)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.10.1997 - Bf VI 76/97 (https://dejure.org/1997,7026)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. Oktober 1997 - Bf VI 76/97 (https://dejure.org/1997,7026)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 32 Abs. 2 Nr. 3
    Waffenrecht: Befreiung vom Bedürfnisnachweis für Mitglieder von Schießsportvereinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Waffenrecht; Waffenrechtlicher Bedürfnisnachweis; Befreiung; Schießsportverein; Mitglied; Reptierwaffen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 18.12.1987 - BT-Drs 11/1556
    Auszug aus OVG Hamburg, 13.10.1997 - Bf VI 76/97
    In der folgenden Wahlperiode hat der Bundesrat anerkannt, daß Repetierlangwaffen von Sportschützenverbänden in Einzelfällen ("nur ausnahmsweise") geschossen würden, sich aber - wiederum gegen den Standpunkt der Bundesregierung - gegen eine Erweiterung der Anerkennung eines Bedürfnisses für Sportschützen in § 32 Abs. 1 Nr. 2 auf Repetierlangwaffen ausgesprochen (BT-Drs. 11/1556 S. 57).

    Schließlich ergibt sich auch aus den Bestrebungen, das geltende Waffenrecht zu ändern, eine Bestätigung des hier vertretenen Standpunktes: In der Begründung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes heißt es, die bisherige großzügige Anerkennung eines Bedürfnisses für eine unbeschränkte Zahl von Selbstladewaffen erscheine nicht gerechtfertigt (BT-Drs. 10/1748 S. 33; BT-Drs. 11/1556 S. 38).

  • Drs-Bund, 13.07.1984 - BT-Drs 10/1748
    Auszug aus OVG Hamburg, 13.10.1997 - Bf VI 76/97
    Zwar hat sich der Bundesrat zunächst dahin geäußert, daß aus schießsportlicher Sicht der Erwerb von Repetierwaffen nicht erforderlich sei (BT-Drs. 10/1748 S. 48).

    Schließlich ergibt sich auch aus den Bestrebungen, das geltende Waffenrecht zu ändern, eine Bestätigung des hier vertretenen Standpunktes: In der Begründung zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes heißt es, die bisherige großzügige Anerkennung eines Bedürfnisses für eine unbeschränkte Zahl von Selbstladewaffen erscheine nicht gerechtfertigt (BT-Drs. 10/1748 S. 33; BT-Drs. 11/1556 S. 38).

  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen

    Auszug aus OVG Hamburg, 13.10.1997 - Bf VI 76/97
    Das Darlegungserfordernis des § 124a Abs. 1 Satz 4 VwGO verlangt die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage, die für die Berufungsentscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 14.5.1997 - BVerwG 1 B 93.97).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Die Beteiligten gehen in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen davon aus, daß die Regelung des § 32 Abs. 2 Nr. 3 WaffG insoweit ebenfalls gilt (in diesem Sinne auch OVG Hamburg, GewArch 1998, 119; Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl., § 32 WaffG Rn. 28; Kurth/Lehle/Schirm, Aktuelles Waffenrecht, § 32 WaffG Rn. 28; vgl. aber BTDrucks 11/1556, S. 38 und 57).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1999 - 2 A 12037/98

    Repetiergewehre; Professioneller Schießsport; Vereinsbescheinigung

    Der Senat hält die analoge Anwendung des Befreiungstatbestandes auf Repetiergewehre aus den im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 1997 (- OVG Bf VI 76/97 -, GewArch 1998, 119 ; vgl. auch Steindorf, WaffG, 7. Aufl. 1999, § 32 Rn. 28 m.w.N.) dargelegten Gründen für gerechtfertigt und sieht - weil die Frage zwischen den Beteiligten nicht in Streit steht - von näheren Ausführungen hierzu ab.
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